Zur schmerzarmen Behandlung bieten sich in Abstufung diese Verfahren an:
- Oberflächenbetäubung mit Spray
- örtliche Betäubung mit Spritze
- örtliche Betäubung mit Spritze und beruhigenden Medikamenten (Dämmerschlaf) als Tablette oder Infusion
- Vollnarkose
Die Entscheidung zu der einen oder anderen Methode erfolgt in Abhängigkeit vom Umfang und Dauer der Maßnahme sowie der persönlichen Disposition des Patienten und dessen Wünsche.
Während die
Oberflächenanästhesie (1) nur für kleine und oberflächliche Haut- und Schleimhauteingriffe eingesetzt werden kann, erlaubt die
Lokalanästhesie (2) die Schmerzfreiheit bei fast allen Eingriffen, eine zusätzliche
Analgosedation (3) macht vor dem Eingriff müde und gleichgültig; Oftmals nimmt es sogar im Nachhinein die Erinnerung an den Eingriff. Nach Analgosedierung bedarf es einer weiteren Überwachung in der Praxis für etwa zwei Stunden. Die Entlassung aus unserer Obhut erfolgt nur in Begleitung einer Aufsichtsperson Ihres Vertrauens, die Sie nach Hause geleitet. Die aktive Teilhabe am Straßenverkehr ist untersagt! Bei der Narkose (4) besteht während des Eingriffes ein Tiefschlaf. Da der Patient dabei nicht mitarbeiten und keine Aufforderungen befolgen kann, ist manchmal der eigentliche Eingriff erschwert. Wie nach der Analgosedation müssen Sie sich nach adäquater Nachbeobachtungszeit von einer Begleitperson abholen lassen und können nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen.
Oberflächenanästhesie, Lokalanästhesie und orale sowie intravenöse Analgosedation werden in der Praxis durchgeführt , die Intubationsnarkose erfolgt im Operationstrakt durch ein erfahrenes und spezialisiertes Team von Narkoseärzten.
Die Aufklärung der damit verbundenen Risiken wird i.d.R. durch den Narkosearzt in einem Vorgespräches am Tag vor der Operation erfolgen. Dabei entscheidet der Narkosearzt, ob bei allgemeinmedizinischen Risiken eine Operationsfähigkeit gegeben ist oder nicht.
Im Falle der Durchführung einer Analgosedierung oder Vollnarkose durch einen Facharzt für Anästhesie bedarf es für gesetzlich Versicherte einer zusätzlichen Überweisung Ihres Hausarztes für den Anästhesisten.
Bei Patienten mit übertriebenen Angstreaktionen (Phobien) bedarf es zur Durchführung eines Eingriffes in Narkose, der im Normalfall auch in örtlicher Betäubung durchgeführt werden könnte, zur Beantragung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse meist eines zusätzlichen psychologischen bzw. psychiatrischen Gutachtens.
Analgosedation oder Narkose können bei privater Kostenübernahme auch als Wunschleistung durchgeführt werden!